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Aufgaben der Verwaltung

 

Allgemeine Aufgaben
 

Mietpreisberechnung und Festsetzung der Miethöhe entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen;

Durchführung des Mietinkassos einschließlich Nebenkosten, des Mahnwesens sowie evtl. notwendig werdender Mietstreitigkeiten;

Abschluss der Mietverträge;

Abnahme und Übergabe der Mietsache mit Protokollen;

Führen, Abrechnung und Abwicklung von Kautionskonten;

Mitteilung von Mietvertragskündigungen und Räumungsterminen an den Eigentümer;

Ausübung des Kündigungsrechtes in Abstimmung mit dem Eigentümer;

Regelmäßige Objektbegehungen;

Erstellen betriebswirtschaftlicher Auswertungen

Aufstellen eines Wirtschaft- und Finanzplanes in Abstimmung mit dem Eigentümer;

  

Buchhaltung

Einrichten und Führen einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäßen Buchhaltung, getrennt für jedes Objekt bis hin zum testierfähigen Jahresabschluß;

Einrichten entsprechender Verwaltungskonten nach Wahl des Eigentümers, sowie Überwachung dieser Konten;

Einrichten der Kautionskonten und deren Überwachung;

Monatliches Erstellen einer Einnahmen-/ Ausgabenübersicht (Monatsabrechnung) und Erstellen der Jahresabrechnung;

Überwachung und Forderung der Mietzahlung; Betreuung der Mahn- oder Klageverfahren;

Prüfung der Rechtsmäßigkeit von Mietminderungen;

Termingerechte Zahlung aller öffentlichen und sozialen Abgaben sowie aller wiederkehrender Leistungen;

Regelmäßiges Erstellen der Betriebskosten-/Wohngeldabrechnungen, Betreuung der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung;

Erstellen von Wirtschaftsplänen und Budgetplänen;

  

Kaufmännische Betreuung

Führen von Schriftverkehr mit Behörden, Firmen, Mietern, Nachbarn u.a. im Sinne des Eigentümers

Mietverträge, Neuabschluss und Kündigung;

Abnahme der Mietwohnung, nach Beendigung des Mietverhältnisses und ggf. Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Mieter;

Regelmäßige Haus- und Wohnungsbegehungen;

Durchführung von Eigentümerversammlungen und Rechnungsprüfungen in eigenen Räumen;

Hausbetreuungs-, Hauswart- und Hausreinigungsleistungen;

Vermieten von Wohnungen, Gewerbe u.a. Objekten;

Staatliche Förderungsmaßnahmen, Prüfung und Geltendmachung;

Mieterhöhungen, Modernisierungszuschläge und die laufende Erhöhung bei Neuvermietung;

Kontrolle bestehender Versicherungsverträge hinsichtlich ihres Leistungsumfanges und ihres Preis-/Leistungsverhältnisses;

  

Technische Betreuung

Einholung und Prüfung von Kostenangeboten für Reparaturen, Instandsetzung, Sanierung oder Modernisierung;

Überwachung der Firmenleistungen und Bauarbeiten;

Prüfung und Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen;

Erstellen von Modernisierungsankündigungen;

Zwischenumsetzung und Umsetzung von Mietern;

  

Zusatzleistungen

Krisenmanagement, Nachbuchen von Abrechnungsjahren, Zahlungspläne, Beratung von gesamten Immobilienportfolien, Entscheidungshilfen bei Investments/ Desinvestments.

  

Allgemeine Vertragsgrundlagen

 

Wir handeln stets mit der notwendigen Sorgfalt und im Sinne eines „ordentlichen Kaufmanns“ gemäß der Bestimmungen und Ausführungen des BGB/ HGB.

 

Zum Zwecke der Regulierung von durch uns verursachten Vermögensschäden und zugunsten der Schadloshaltung der Eigentümerschaft führe ich den Nachweis über das Bestehen einer sich um die jeweiligen Einheiten erhöhenden (Anpassungsautomatik) Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.

 

Die Eigentümer haben jederzeit ein Recht auf Einsicht in alle Hausunterlagen die uns zur Verfügung stehen und ferner ein Herausgaberecht zu diesen. Wir empfehlen zu dem ein Jahrestreffen zur gemeinsamen Belegprüfung und der Buchhaltung im Rahmen des Jahresabschlusses der Einnahme-/Überschussabrechnung, gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.


 Vertragslaufzeit

 

Der Vertrag kann auf Wunsch auf 1-5 Jahre Laufzeit abgeschlossen werden. Wird auf eine Laufzeit von einem Jahr geschlossen, so verlängert er sich stillschweigend, sollte der Vertrag nicht innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf des Vertrages durch eine der Vertragsparteien gekündigt werden.

 
Kontoführung

 

Die Eigentümerschaft entscheidet an welchem Ort, bei welcher Bank und in welcher Form sowie auf wessen Namen das Mietenkonto zu führen ist. Auf Wunsch richten wir Mietenkonten und/ oder Kautionskonten bei einer Deutschen Großbank für Sie ein. 

 
 
Verwaltergebühren

 
Als Hausverwalter verwalten wir stets fremdes Vermögen. Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen den Eigentümern und uns. Dieses setzt neben unserer persönlichen Zuverlässigkeit sowie geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle, an den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen, wohnungswirtschaftlichen Administration orientierten Erfahrung, die für eine kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich sind, sowie gediehene Kenntnisse der geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften voraus.

 

Unsere Vergütung ist als ein Entgelt für eine qualifizierte Dienstleistung zu betrachten. Wir sind kein „Freund“ von vielerlei Preisvariationen nach dem „Falls – Dann“ Prinzip, wir setzen auf Übersicht und schlanke Vereinbarungen die von Deutlichkeit und Logik geprägt werden. 

 

 

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